Website auf Barrierefreiheit www.webseiten-barrierefreiheit.de geprüft.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Huonker GmbH ist bemüht, ihre Website www.probus-dispenser.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren digitalen Informationen und Services zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA.
Nach aktuellem Stand und auf Grundlage automatisierter sowie interner Prüfungen sind uns keine wesentlichen Barrieren bekannt.
Wir prüfen unsere Website regelmäßig und arbeiten kontinuierlich daran, den barrierefreien Zugang dauerhaft zu gewährleisten und weiter zu verbessern.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu prüfen und eine Lösung zu finden.
Kontakt für Barrierefreiheit:
Huonker GmbH
E-Mail: info@hanshuonker.de
Telefon: +49 (0)7721 9296-0
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Rechtlicher Hinweis
Die Huonker GmbH nimmt die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit ernst und orientiert sich an den jeweils geltenden gesetzlichen Standards. Trotz aller Sorgfalt kann es vorübergehend zu Barrieren kommen. Wir handeln nach bestem Wissen und mit dem Ziel, unsere digitalen Angebote schrittweise vollständig barrierefrei zu gestalten. Die hier dokumentierten Maßnahmen sowie die eingerichtete Feedbackmöglichkeit gelten als Nachweis für unser aktives Bemühen im Sinne des § 13 BFSG.
Stand dieser Erklärung: Juni 2025